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Sonderfälle der Bemessung

Bemessung Ziegelfertigteile

Bei den mit Ziegelfertigteilen errichteten Gebäuden sind folgende Nachweisprinzipien zu beachten:

  • Tragende und nichttragende Wände sind am Kopf- und Fußende durch geeignete bauliche Maßnahmen unverschieblich zu halten.
  • Tragende Wänden sind darüber hinaus über ihre ganze Länge durch massive Decken zu belasten.
  • Die Wände aus Ziegelfertigteilen sind als zweiseitig gehalten anzusehen.
  • Bei Einwirkungen normal zu der Wandfläche dürfen Zugspannungen in den Lagerfugen nicht in Rechnung gestellt werden.
  • Über die Fugen zwischen den einzelnen Ziegelfertigteilen ist eine planmäßige Weiterleitung von Kräften in der Wandebene nicht anzusetzen, es sei denn, die Ziegelfertigteile sind durch geeignete Maßnahmen miteinander verbunden.
  • Die charakteristische Druckfestigkeit des Mauerwerks ist aus der deklarierten Druckfestigkeit der Ziegel zu berechnen.


Je nach Hersteller werden in den Zulassungen Angaben zu den Festigkeitsparametern vorgegeben, die sowohl die vertikalen wie auch die horizontalen Widerstände in Abhängigkeit von der Wandstärke beschreiben. Ergänzend können auch konstruktive Regeln, aufbauend auf den Bemessungsansätzen der ÖNORMen B 1996-1-1 und B 1996-3, vorgegeben werden.

Bemessung Füllziegel

Wie in “Materialparameter zur Beschreibung der Widerstände“ dargestellt, kann Planziegel-Füllmauerwerk so betrachtet werden, wie wenn das Mauerwerk aus „Verbundsteinen Ziegel plus Betonfüllung“ mit Dünnbettmörtel gemauert hergestellt wird. Eine Berechnung der Wanddruckfestigkeit 𝑓k,V nach der in ÖNORM EN 1996-1-1 angegebenen Berechnungsformel ist möglich und widerspricht nicht den Intentionen der Norm.

Die in “Materialparameter zur Beschreibung der Widerstände“ angegebenen normierten Steindruckfestigkeiten 𝑓k,V von Verbundsteinen unterschiedlicher Ziegelfestigkeit (Angaben der Hersteller) und variabler Betonfestigkeitsklassen sind die charakteristischen Wandfestigkeiten nach ÖNORM B 1996-1-1 für Ziegel der Gruppe 1 und Dünnbettmörtel. Der Einfluss eines eventuell verwendeten Mauerklebers ist schon in den Tragtabellen berücksichtigt.

Je nach Einsatz der Verfüllziegel ist nach ÖNORM EN 1996-3 der Vorgang zur Bestimmung der Wandfestigkeit beschrieben, der genauso wie für konventionelles Ziegelmauerwerk abläuft. Der Nachweis bei Horizontalkrafteinwirkungen wird ebenso gleichartig wie bei Ziegelmauerwerk geführt, nur, dass hier die Scherkraftaufnahme für den Verbundstein nach der Art der Vermauerung bzw. Verklebung differenziert werden muss. Sofern durch Einklage von Zugbewehrung in den Füllbetonkern die Aufnahme von Zugsspannungen gesichert möglich ist, kann anstelle der überdrückten Länge die tatsächliche Wandscheibenlänge in die Rechnung eingeführt werden. Die aus MEd resultierende Biegespannung des Wandquerschnittes, vermindert um die aus NED folgende Druckspannung ist für den Nachweis der Bewehrung am Scheibenrand heranzuziehen (Zugkeildeckung).

Bemessung Hochlochziegel mit integrierter Wärmedämmung

Die Bemessung von Planziegelmauerwerk mit großem Lochanteil und Verfüllung mit Wärmedämm-Material erfolgt gleichartig wie für Ziegelmauerwerk mit entsprechender Verklebung mit Dünnbettmörtel oder mit Mauerkleber. Obwohl der Ziegeltyp streng nicht durch die Normbestimmungen der ÖNORM EN 1996-1-1 erfasst ist, können alle dort genannten Bestimmungen für Ziegel der Steingruppe 3 angewendet werden. Das gilt auch für die Bestimmungen für die Haftzug- und Haftscherfestigkeit.

Bemessung von Mauerwerk mit Mauerkleber

Wände aus Planziegeln, geklebt mit Mauerkleber auf Polyurethanbasis, besitzen in Österreich eine österreichische technische Zulassung. Darin ist auch das einzusetzende Material für den Mauerkleber genau beschrieben. Der „Teilsicherheitsbeiwert“ für das Material ist mit γM = 2,0 definiert.

Planziegelmauerwerk mit Mauerkleber weist bei gleichem Stein eine geringere Druckfestigkeit auf wie mit Dünnbettmörtel vermauert. Die entsprechenden Festigkeitsparameter sind aus “Planziegel mit Wärmedämmfüllung“ bzw. der jeweiligen Zulassung zu entnehmen. Ein Nachweis ist nur innerhalb der Anwendungsgrenzen der ÖNORM EN 1996-3 möglich.

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