Als Schall werden periodische Druckschwankungen mit wellenförmiger Ausbreitungscharakteristik bezeichnet, die in Form von Luftdruckschwankungen vom Ohr wahrgenommen werden.
Baulicher Schallschutz umfasst den Schutz von Aufenthalts- und Nebenräumen vor Schallimmissionen von außen und aus anderen Nutzungseinheiten desselben Gebäudes sowie aus angrenzenden Gebäuden. Die diesbezüglichen Anforderungen sind in Österreich mittlerweile vollständig in der OIB RL 5 geregelt. Definitionen von Kennzahlen und Methoden derer Ermittlung finden sich in den ÖNORMEN B 8115-1 bis -4 sowie in den ÖNORMEN EN 12354-1 bis -6.
Zusätzlich zum baulichen Schallschutz bestehen Anforderungen an die Raumakustik, wenn Mindestmaßnahmen hinsichtlich der Hörsamkeit oder Lärmminderung in Räumen erforderlich sind, sowie Anforderungen an den Erschütterungsschutz. Auch diese sind in der OIB RL 5 geregelt.
Physikalische Grundlagen
Charakteristische und für den Schallschutz grundlegende Größen des Schalls sind die Geschwindigkeit, die Frequenz und der Schalldruck:
Die Schallgeschwindigkeit erreicht in Luft bei 20 °C eine Größe von 340 m/s, in Mauerwerk oder ähnlich schweren Baustoffen das Zehnfache dieses Werts und darüber.
Die Frequenz beschreibt die Anzahl der Schwingungen je Zeiteinheit. Für das menschliche Ohr eines jungen Menschen wahrnehmbar ist der Bereich von 16 bis 20 000 Hz, mit einer signifikant hohen Empfindlichkeit des Ohres im Bereich von 100 bis 3 200 Hz, in dem auch, nicht zufällig, der größte Lautstärkeanteil üblicher Geräusch liegt und auf den sich auch mit Ausnahmen der bauliche Schallschutz bezieht.
Das menschliche Ohr kann Druckschwankungen von 2*10-5 Pa (Hörbarkeitsgrenze) bis rund 10+2 Pa (Schmerzgrenze) wahrnehmen. Entsprechend der Charakteristik menschlicher Schallwahrnehmung wird der Schall als Schalldruckpegel, proportional dem dekadischen Logarithmus des quadratischen Schalldruckverhältnisses definiert.
Aus dieser Definition ergeben sich einige Besonderheiten, etwa, dass die Addition gleichartiger Schallquellen desselben Schalldruckpegels in Summe zu einer Erhöhung des Schalldruckpegels um 3 dB führt.
Zur Berücksichtigung der frequenzabhängigen Empfindlichkeit des menschlichen Ohres wurden frequenzabhängige Bewertungen des Schalldruckpegels eingeführt. Die am häufigsten verwendete ist die A-Bewertung, bei welcher der Schalldruckpegel tiefer Töne (<1000 Hz) und sehr hoher Töne (>5000 Hz) abgemindert berücksichtigt wird. Im baulichen Schallschutz kommt die A-Bewertung bei der Berücksichtigung des maßgeblichen Außenlärmpegels sowie bei der Anforderung an den maximal zulässigen Armaturen- und Anlagengeräuschpegel zur Anwendung, nicht aber bei den übrigen Kennzahlen wie Schalldämm-Maß, Schallpegeldifferenz oder Trittschallpegel.
Kenngrößen
Die Anforderungen an den Schallschutz von Außenbauteilen bauen auf dem Wert des maßgeblichen Außenlärmpegels auf, für den laut den Erläuterungen zur OIB RL 5 der Abewertete energieäquivalente Dauerschallpegel LA,eq im Sinn der ÖNORM B 8115-1 heranzuziehen ist.
Planungsrichtwerte für gebietsbezogene Schallimmissionen sind in ÖNORM B 8115-2 angeführt. Darüber hinaus ist der maßgebliche Außenlärmpegel aus Schallimmissionskarten, standortspezifischen Berechnungen sowie strategischen Umgebungslärmkarten oder aus Messung zu bestimmen.
Als zentrale Kenngröße zur Beschreibung und Planung des Schallschutzes von Außenbauteilen wird das Schalldämm-Maß herangezogen.
Zur baupraktischen Handhabe wird die frequenzabhängige Kennzahl des Schalldämm-Maßes mittels bewertenden Vergleichs mit einer Bezugskurve in die Einzahlangabe des bewerteten Schalldämm-Maßes Rw übergeführt.
Es wird dabei nach ÖNORM EN ISO 717-1 eine Bezugskurve mit dem Ergebnis des frequenzabhängigen Schalldämm-Maßes durch Verschiebung zu einer definierten Deckung gebracht und dann der Wert der so verschobenen Bezugskurve bei 500 Hz als Rw abgelesen.
Zur besonderen Berücksichtigung von typischen Wohngeräuschen sowie von Geräuschen des Straßenverkehrs werden außerdem die beiden Spektrum-Anpassungswerte C und Ctr eingeführt und gemeinsam mit der Kennzahl des Schalldämm-Maßes in einem Klammerausdruck in der Schreibweise von Rw (C,Ctr) angegeben. Zur Beurteilung des A-bewerteten Schalldruckpegels im Innenraum ist daher gegen den Außenraum der Kennwert von Rw+Ctr zweckmäßig heranzuziehen und gegen andere Innenräume der Kennwert von Rw+C.
Der Spektrum-Anpassungswert C berücksichtigt folgende Lärmquellen:
- Wohnaktivitäten (Reden, Radio hören, Fernsehen), Kinderspielen,
- Schienenverkehr mit mittlerer und hoher Geschwindigkeit,
- Autobahnverkehr >80 km/h,
- Düsenflugzeug in kleinem Abstand,
- Betriebe, die überwiegend mittel- und hochfrequenten Lärm abstrahlen.
Der Spektrum-Anpassungswert Ctr (tr = traffic) berücksichtigt folgende Lärmquellen:
- städtischer Straßenverkehr,
- Schienenverkehr mit geringer Geschwindigkeit,
- Diskomusik,
- Propellerflugzeuge,
- Düsenflugzeug in großem Abstand,
- Betriebe, die überwiegend tief- und mittelfrequenten Lärm abstrahlen.
Im baulichen Schallschutz wird Rw laut OIB RL 5 für die Formulierung der Anforderungen an den Schallschutz von opaken Außenbauteilen sowie an jenen von Fenstern und Außentüren sowie Innentüren herangezogen und für Fenster und Außentüren in Kombination mit dem SpektrumAnpassungswert Ctr.
Ergänzend zum Schalldämm-Maß R wird das Bau-Schalldämm-Maß R‘ eingeführt, welches neben der direkten Schallübertragung auch die Effekte der Übertragung über Schallnebenwege berücksichtigt.
Auch aus dem Bau-Schalldämm-Maß R’ wird die Einzahlangabe des bewerteten Bau-SchalldämmMaßes R’w gebildet. Im baulichen Schallschutz wird R‘w laut OIB RL 5 für die Formulierung der Anforderungen an den Schallschutz von Decken und Wänden gegen nicht ausgebaute Dachräume, gegen Durchfahrten und Garagen sowie von Gebäudetrennwänden herangezogen. Richtlinien für die Ableitung des bewerteten Bau-Schalldämm-Maßes R’w aus dem bewerteten Schalldämm-Maß Rw finden sich in ÖNORM B 8115-4. Gemäß dieser ist für den Fall des Anschlusses massiver Innenbauteile an einen massiven einschaligen Bauteil mit oder ohne außenliegender Vorsatzschale das im Prüfstand ermittelte Schalldämm-Maß Rw für den massiven einschaligen Bauteil wegen der Flankenübertragung um 2 dB zu vermindern und als R´w einzusetzen.
Zur Kennzeichnung des Schallschutzes zusammengesetzter Bauteile, die aus mehreren Teilflächen mit unterschiedlichen Abmessungen und unterschiedlichen Schalldämm-Maßen bestehen, wird das resultierende Schalldämm-Maß Rres eingeführt.
Auch das resultierende Schalldämm-Maß wird in Form der Einzahlangabe des bewerteten resultierenden Schalldämm-Maßes Rres,w sowie unter Berücksichtigung der Schallübertragung über Schallnebenwege in seiner Form als bewertetes resultierendes Bau-Schalldämm-Maß R’res,w verwendet.
Eine typische Anwendung des resultierenden Schalldämm-Maßes ist der Nachweis der Schallschutzanforderungen von Außenwänden mit Fenstern, wie im Beispiel 3-04 dargestellt.
Im baulichen Schallschutz wird R’res,w laut OIB RL 5 für die Formulierung der Anforderungen an den Schallschutz von Außenbauteilen in Kombination mit Fenstern und Außentüren herangezogen. Zur Beschreibung des Schallschutzes zwischen zwei Räumen wird die Standard-Schallpegeldifferenz DnT eingeführt.
In DnT ist definitionsgemäß stets die Schallübertragung über Schallnebenwege inkludiert. Auch DnT wird baupraktisch in seiner Einzahlangabe als bewertete Standard-Schallpegeldifferenz DnT,w verwendet.
Dd: Übertragung durch Anregung und Abstrahlung des Trennbauteils
Df: Übertragung durch Anregung und Abstrahlung über einen flankierenden Bauteil
Fd: Übertragung durch Anregung eines Flankenbauteiles und Abstrahlung über den Trennbauteil
Ff : Übertragung durch Anregung eines Flankenbauteiles und Abstrahlung über einen Flankenbauteil
Der Nachweis zur Erfüllung der DnT,w-Anforderungen gemäß OIB RL 5 für massive Gebäude kann im Planungsstadium erfolgen über
- die Anwendung der Berechnungsmethode gemäß ÖNORM B 8115-4
- vorliegende Ergebnisse von bauakustischen Messungen (ÖNORM EN ISO 140-4) in Gebäuden mit gleichen Bauteilen und Abmessungen
Das Berechnungsmodell ist in ÖNORM EN 12354-1 beschrieben. Dort ist sowohl ein detailliertes Modell dargestellt, mit dem das Bau-Schalldämm-Maß in Abhängigkeit von der Frequenz berechnet werden kann, als auch ein vereinfachtes Modell, das das bewertete Bau-SchalldämmMaß auf der Grundlage von bewerteten Schalldämm-Maßen für die beteiligten Bauteile prognostiziert. Dabei werden die Schallübertragungswege über das Trennbauteil und die flankierenden Bauteile berücksichtigt.
Für die Zwecke der ÖNORM B 8115-4 wird das Rechenverfahren des vereinfachten Modells für die Körperschallübertragung gemäß ÖNORM EN 12354-1 verwendet. Die Berechnung ist auf eine Dezimalstelle genau durchzuführen und das Ergebnis auf ganze dB gerundet anzugeben.
Für jeden Übertragungsweg wird die bewertete Standard-Schallpegeldifferenz aus den Eingangsdaten für die Bauteile und die Stoßstellen berechnet.
Für die direkte Übertragung durch den Trennbauteil Dd:
Für den Übertragungsweg Ff:
Für bestimmte Flankenkonstruktionen, wie zum Beispiel abgehängte Unterdecken, Leichtbaufassaden oder -wänden, überwiegt bei der Übertragung der Weg Ff, sodass die Beiträge aus den Wegen Df und Fd vernachlässigt werden können. Wird diese Übertragung durch die bewertete Norm-Schallpegeldifferenz flankierender Bauteile Dn,f,w gekennzeichnet, so gilt:
Für den Übertragungsweg Fd:
Für den Übertragungsweg Df:
Die Eingangsdaten für das Berechnungsmodell bestehen aus:
- dem bewerteten Schalldämm-Maß der Bauteile (ohne Vorsatzschalen)
- dem Stoßstellendämm-Maß für jede Stoßstelle und jeden Übertragungsweg
- der Fläche des Trennbauteils und der Anzahl der flankierenden Bauteile
- dem Volumen des Empfangsraumes
- der gesamten Verbesserung des Schalldämm-Maßes durch zusätzliche Vorsatzschalen an dem Trennbauteil und an jedem Flankenübertragungsweg
- der Kopplungslänge
Die Prognose des Schallschutzes zwischen zwei Räumen wird neben der Direktdämmung Rw des trennenden Bauteils wesentlich auch durch die akustische Qualität der flankierenden Bauteile bestimmt. Damit spielt neben deren Direktdämm-Maß auch die Art der konstruktiven Bauteilanschlüsse eine maßgebliche Rolle. Ein gutes Flankendämm-Maß wird erreicht durch ein hohes Direktdämm-Maß des flankierenden Bauteils und gleichzeitig ein hohes StoßstellendämmMaß Kij.
Die Beschaffung von Werten für die Stoßstellendämm-Maße kann entweder über die Richtwerte gemäß ÖNORM EN 12354-1, oder über Messungen (ÖNORM EN ISO 10848-1) erfolgen. Die normativ hinterlegten Funktionen resultieren aus Baumessungen von Stoßstellen aus homogenem Mauerwerk und weisen eine Masseabhängigkeit der beteiligten Bauteile auf. Diese Flächenmasse-Abhängigkeit ist für Mauerwerk aus hochwärmedämmenden Ziegeln und Ziegeln mit integrierter Wärmedämmung nur bedingt zutreffend und führt in der Regel zu einer Unterbewertung der erreichbaren Stoßstellendämmung.
Zur Beschreibung der Körperschallübertragung von Decken wird der Standard-Trittschallpegel LnT herangezogen.
Auch der Standard-Trittschallpegel LnT wird in Form der Einzahlangabe des bewerteten Standard-Trittschallpegels sowie unter Berücksichtigung der Schallübertragung über Schallnebenwege in seiner Form als bewerteter Bau- Standard-Trittschallpegel L‘nT,w verwendet. Im baulichen Schallschutz wird L‘nT,w laut OIB RL 5 für die Formulierung der Anforderungen an den Schallschutz vor Trittschallübertragung zum Raum herangezogen.
Zur Beschreibung des durch den Betrieb von haustechnischen Anlagen aus anderen Nutzungseinheiten entstehenden Anlagengeräuschpegels wird der Anlagengeräuschpegel LAFmax,nT definiert. Im baulichen Schallschutz wird LAFmax,nT laut OIB RL 5 für die Formulierung der schalltechnischen Anforderungen an haustechnische Anlagen herangezogen.
Anforderungen
Die Anforderungen an den baulichen Schallschutz, an die Bauakustik und an den Erschütterungsschutz sind in Österreich mittlerweile vollständig in der OIB RL 5 geregelt. Darin werden an den Schallschutz von Außenbauteilen absolute Mindestanforderungen an das resultierende Bauschalldämm-Maß R´res,w in Abhängigkeit vom maßgeblichen Außenlärmpegel festgeschrieben. Weiters werden absolut sowie relativ zu den Mindestanforderungen an das resultierende Bauschalldämm-Maß R´res,w auch Mindestanforderungen an das bewertete Schalldämm-Maß Rw der opaken Außenbauteile festgeschrieben. Schließlich werden relativ zu den Mindestanforderungen an das resultierende Bauschalldämm-Maß Anforderungen an das bewertete Schalldämm-Maß Rw von Fenstern und Außentüren sowie an die maximal zulässige Senkung von R´res,w durch Lüftungsdurchführungen festgeschrieben.
Im Weiteren werden an den Luftschallschutz innerhalb von Gebäuden in Abhängigkeit von der Raumnutzung der Nachbarräume Anforderungen an die bewertete Standard-Schallpegeldifferenz DnT,w festgelegt und Anforderungen an den Trittschallschutz in Form von Obergrenzen des bewerteten Standard-Trittschallpegels L’nT,w von Decken zu Aufenthaltsräumen sowie schalltechnische Anforderungen an haustechnische Anlagen, explizit auch an Lüftungsanlagen, in Form von Obergrenzen des Anlagengeräuschpegels LAFmax,nT formuliert.
Schließlich bestehen darüber hinaus schalltechnische Anforderungen zwischen Reihenhäusern und aneinander angrenzenden Gebäuden, für Gebäude mit anderer als wohn-, büro- oder schulähnlicher Nutzung sowie für Räume mit spezifischer Nutzung.
Berechnung und Nachweisführung
Außenwände aus einschaligem Ziegelmauerwerk
Die wärmeschutztechnische Optimierung von Hochlochziegeln führte in den letzten 30 Jahren zu einer Optimierung der Lochbilder und einer Reduzierung der Brutto-Trockenrohdichte. J. Lang hat bereits 1985 darauf hingewiesen, dass die Schalldämmung von Hochlochziegeln nicht ausschließlich über die flächenbezogene Masse erfassbar ist, sondern stark von der Ausbildung des Ziegel-Lochbildes beeinflusst wird. Im einen Fall gehen die Ziegelstege von innen nach außen durch und wirken aussteifend, im anderen Fall sind sie gegeneinander versetzt und wirken weich.
Bei diesen Hochlochziegeln kommt es daher zu sogenannten Dickenresonanzen. Darunter versteht man Dickenschwingungen bei Wanddicken größer 30 cm und geringer Rohdichte, die bei den für den Stein spezifischen Resonanzfrequenzen zu Einbrüchen in der Schalldämmung führen.
Zwar existiert für akustisch einschalig wirkende Bauarten laut ÖNORM B 8115-4 ein einfacher Formelzusammenhang zwischen dem bewerteten Schalldämm-Maße Rw und der flächenbezogenen Masse m‘ des Bauteils (3-26) anwendbar auf Bauteile mit einer flächenbezogenen Masse von 100 bis 600 kg/m².
Von der Anwendung dieser Formel auf jeden Fall ausgeschlossen sind jedoch wärmeschutztechnisch optimierte Hochlochziegel für einschaliges Mauerwerk. Diese Ziegel weisen im Regelfall ein filigranes Lochbild mit relativ dünnen Ziegelstegen und schmalen, parallel zur Putzfläche verlaufenden Lochreihen auf. Mauerwerk aus Ziegeln dieser Bauart ist daher der Gruppe der nicht akustisch einschalig wirkenden Bauarten laut ÖNORM B 8115-4 zuzuordnen, worunter explizit genannt werden: „Außenwände aus Hochlochziegeln oder Hohlblocksteinen, die ohne zusätzliche Wärmedämmsysteme die normgemäßen Anforderungen an den Wärmeschutz erfüllen.“
Für das bewertete Schalldämm-Maß Rw (C, Ctr) von wärmedämmendem einschaligem Ziegelmauerwerk sind somit stets Herstellerangaben auf Basis von Prüfstandergebnissen anzuwenden.
Die Werte des bewerteten Schalldämm-Maßes Rw (C, Ctr) werden von den Ziegelherstellern auf der Basis normgerechter Prüfstandmessungen, häufig in Varianten inklusive Putz und auch inklusive Wärmedämmverbundsystemen, zur Verfügung gestellt.
Außenwände aus Ziegelmauerwerk mit Zusatzdämmung
Hinsichtlich der Anforderungen gelten, unverändert zum einschaligen Ziegelmauerwerk, die Anforderungen an das einzuhaltende bewertete Bau-Schalldämm-Maß R’w unter Berücksichtigung vom Ctr–Spektrum-Anpassungswert.
Die Außendämmung bildet dabei im Allgemeinen eine biegeweiche Vorsatzschale vor einer schweren biegesteifen Wand. In Abhängigkeit der Eigenfrequenz dieser Vorsatzschale kann sich durch die Dämmung daher sowohl eine bewertete Verbesserung als auch Verschlechterung des Schalldämm-Maßes ergeben, ausgedrückt durch das Luftschallverbesserungsmaß ΔRw. Entscheidende physikalische Einflussgrößen sind dabei die flächenbezogene Masse des massiven Mauerwerks, die Dicke der Dämmung, ihr Elastizitätsmodul und die flächenbezogene Masse der Deckschicht.
ÖNORM B 8115-4, bietet zur Berechnung des bewerteten Luftschallverbesserungsmaßes ΔRw (Tabelle 3-07) durch eine Vorsatzkonstruktion einen einfachen Formelapparat an, der aber für Massivwände mit Zusatzdämmung negative Werte von ΔRw in der Größenordnung von bis zu −10 dB und damit deutlich zu pessimistische, Kennzahlen des bewerteten Schalldämm-Maßes ergibt.
Das Luftschallverbesserungsmaß ΔRw aufgrund von Zusatzdämmungen muss daher unbedingt von akkreditierten Prüfanstalten bestimmt und von den Komponentenherstellern angegeben werden. Erfahrungsgemäß ergeben sich bei Vollwärmeschutz Werte des Luftschallverbesserungsmaßes ΔRw in den Größenordnungen von -1 bis etwa +6dB.
Außenwände aus zweischaligem Ziegelmauerwerk
Hinsichtlich der Anforderungen gelten, unverändert zum einschaligen und zusatzgedämmten Ziegelmauerwerk, die Anforderungen an das einzuhaltende bewertete Bau-Schalldämm-Maß R’w unter Berücksichtigung vom Ctr–Spektrum-Anpassungswert.
Schalltechnisch bildet zweischaliges Ziegelmauerwerk ein System aus zwei biegesteifen Schalen aus, für das sich, gegenüber dem Schalldämmmaß, das sich aus der gemeinsamen flächenbezogenen Masse der beiden biegesteifen Schalen ergibt, ein Luftschallverbesserungsmaß ΔRw von 5 oder 12 dB (Letzteres bei vollständiger Trennung) bzw. eines nach der Formel (3-28) aus ÖNORM B 8115-4 ergibt. Anders als bei einschaligen Ziegelwänden kann dieses, ebenfalls masseabhängige Gesetz, auch bei Ziegeln mit hohem Lochungsanteil angewandt werden. Das Schalldämm-Maß des Mauerwerks selbst, vor Addition des Luftschallverbesserungsmaßes, ist wie für einschaliges Mauerwerk unter Berücksichtigung der flächenbezogenen Gesamtmasse beider Schalen zu berechnen.
Trennwände aus Ziegelmauerwerk
Für Trennwände leiten sich die schalltechnischen Anforderungen an deren Schalldämmmaß Rw aus den Anforderungen an die einzuhaltende Standard-Schallpegeldifferenz DnT,w' bedingt durch die Schallübertragung durch den Trennbauteil und die Schall-Längsleitung z. B. der flankierenden Bauteile laut OIB RL 5, ab.
Zur Berechnung von DnT,w aus den Schalldämm-Maßen Rw der beteiligten Bauteile und den Stoßstellendämm-Maßen der beteiligten Bauteilanschlüsse stellt ÖNORM B 8115-4 auf Basis von ÖNORM EN 12351-1 ein vereinfachtes Rechenmodell zur Verfügung.
Über diese vereinfachte Berechnung hinaus erweist es sich in der Praxis als tauglicher Richtwert, das Schalldämm-Maß der Trennbauteile im Mittel um 1 bis 2 dB über der erforderlichen Standard-Schallpegeldifferenz DnT,w anzusetzen.
Vorsatzschalen vor Ziegelmauerwerk
Vorsatzschalen vor Ziegelmauerwerk sind eine effektive Methode zur Erhöhung des Schalldämm-Maßes. Bei ihrer Ausführung ist darauf zu achten, dass die Vorsatzschale schalltechnisch tatsächlich von der Massivwand entkoppelt ist. Abhängig von dem Schalldämm-Maß der ursprünglichen Wand werden etwa mit einer einfach beplankten Vorsatzschale aus 1,5 cm Gipskartonplatte vor >5 cm Luft mit schallabsorbierender Einlage Luftschallverbesserungsmaße ΔRw von 11 dB und darüber erreicht. Zur Berechnung von ΔRw steht, analog der Berechnungen zum zweischaligen Mauerwerk, der Formelapparat laut ÖNORM B 8115-4 zur Verfügung.
Ziegeldecken
Für Ziegeldecken bestehen gemäß OIB RL 5 erstens Anforderungen hinsichtlich des Schallschutzes zwischen Räumen in Gebäuden und damit Mindestanforderungen an die bewertete Standard-Schallpegeldifferenz DnT,w und bestehen zweitens Anforderungen an die Trittschallübertragung zum Raum und damit Mindestanforderungen an den bewerteten Standard-Trittschallpegel L’nT,w.
Luftschallschutz von Ziegeldecken
Für die Berechnung der bewerteten Standard-Schallpegeldifferenz DnT,w ist das im Trennwände aus Ziegelmauerwerk erläuterte Verfahren nach ÖNORM B 8115-4 anzuwenden, mit dem die Standard-Schallpegeldifferenz DnT,w aus den Schalldämm-Maßen Rw der beteiligten Bauteile und den Stoßstellendämm-Maßen der beteiligten Bauteilanschlüsse errechnet wird.
Ziegeldecken wirken hinsichtlich ihres Luftschallschutzes als akustisch einschalige Bauteile. Das als Eingangsgröße erforderliche Schalldämmmaß Rw wird demnach mit dem Massegesetz Formel (3-26) nach ÖNORM B 8115-4 berechnet.
Angesichts der flächenbezogenen Masse typischer Ziegel-Rohdecken von ca. 250 kg/m² ergibt sich ein Schalldämm-Maß Rw von 52 dB. Bei Ausführung eines schwimmenden Estrichs erhöht sich dieses, bei einer Trittschalldämmplatte aus Mineralwolle und 6 cm Estrich, berechnet nach Formel (3-27) und Tabelle 3-07 nach ÖNORM B 8110-4, um weitere 9 dB. Die biegeweiche Schale mit Masse m´ vor schwerer biegesteifer Wand mit einer Dämmschicht der dynamischen Steifigkeit s´, die mit beiden Schalen vollflächig verbunden ist, gilt auch für den schwimmenden Estrich auf Massivdecke.
Trittschallschutz von Ziegeldecken
Ziegeldecken weisen einen strukturell hohen Trittschallschutz auf. Maßzahl ist der bewertete Standard-Trittschallpegel L’nT,w. nach ÖNORM B 8115-4. Dabei wird zunächst der äquivalente bewertete Norm-Trittschallpegel Ln,eq,w der Rohdecke berechnet. Ziegeldecken verhalten sich hinsichtlich des Trittschallschutzes als Massivdecke, der bewertete Norm-Trittschallpegel Ln,eq,w wird daher mit dem Massegesetz Formel (3-30) laut ÖNORM B 8115- 4 berechnet.
Aus dem äquivalenten bewerteten Norm-Trittschallpegel Ln,eq,w der Rohdecke ergibt sich der bewertete Standard-Trittschallpegel L’nT,w nach Formel (3-31) laut ÖNORM B 8115- 4.
Die bewertete Trittschallminderung ΔLw durch einen schwimmend verlegten Estrich und die Korrektur für die Trittschallübertragung über die massiven flankierenden Bauteile K ergibt sich aus ÖNORM B 8115-4 in Verbindung mit ÖNORM EN 12354-2.
Weitere Verbesserungen durch weichfedernde Gehbeläge können laut ÖNORM B 8115-4 berücksichtigt werden. Nachdem ihre Wirkung aber gering ist und nachdem ihre Existenz Teil der Einreichung und nicht Teil der Baukonstruktion ist, wird von ihrer schalltechnischen Berücksichtigung abgeraten.
Schalltechnische Prüfverfahren und Nachweise
Bewertetes Schalldämm-Maß
Die Einzahlangabe des bewerteten Schalldämm-Maßes Rw wird nach dem Verfahren laut ÖNORM EN ISO 717-1 aus den frequenzabhängigen Werten des Schalldämm-Maßes R abgeleitet. Dessen messtechnische Ermittlung erfolgt unter größtmöglicher Ausschaltung der Schallnebenwege ausschließlich in einem Prüfstand nach ÖNORM EN ISO 10140-1, ÖNORM EN ISO 10140-2, ÖNORM EN ISO 10140-4 und ÖNORM EN ISO 10140-5 in Terzbändern von 100 Hz bis 3150 Hz oder im erweiterten Frequenzbereich von 50 Hz bis 5000 Hz.
Bewertete Standard-Schallpegeldifferenz
Analog zum Schalldämm-Maß wird auch die bewertete Standard-Schallpegeldifferenz DnT,w nach dem Verfahren laut ÖNORM EN ISO 717-1 aus den frequenzabhängigen Werten der StandardSchallpegeldifferenz D sowie aus der Nachhallzeit des Empfangsraums T abgeleitet. Sie wird aber im Unterschied zum Schalldämm-Maß definitionsgemäß im Bauzustand, also vor Ort, mit Hilfe eines frequenzgeregelten Geräuschgenerators und zweier Mikrofone gemessen.
Bewerteter Standard-Trittschallpegel
Der bewertete Standard-Trittschallpegel L´nT,w wird ebenfalls im Bauzustand gemessen. Analog zur Messung der bewerteten Standard-Schallpegeldifferenz wird der Schall im Empfangsraum in Terzbändern gemessen und wird daraus nach dem Normverfahren der Verschiebung einer Bezugskurve zur Einzahlangabe des bewerteten Standard-Trittschallpegels ermittelt.
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