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Einwirkungskombinationen — Bemessungswerte

Teilsicherheitsbeiwerte Widerstand

Die Teilsicherheitsbeiwerte des Widerstandes sind als Sicherheitsfaktoren γM auf der Materialseite in der ÖNORM EN 1996-1-1 in Abhängigkeit der Qualität und der Qualitätssicherung der Grundmaterialien sowie der Qualitätssicherung bei der Herstellung von Mauerwerk festgelegt.

 

Teilsicherheitsfaktoren für Material – ÖNORM EN 1996-1-1
Tabelle 6-33: Teilsicherheitsfaktoren für Material – ÖNORM EN 1996-1-1

 

In Österreich wurde in Abstimmung mit der ÖNORM EN 1996-1-1, Anhang A, die Qualität der Ausführung und damit der Ausführungskontrolle als Klasse 3 festgelegt, wodurch sich aus der Tabelle 6-32 der ÖNORM EN 1996-1-1 die Tabelle 6-33 in der ÖNORM B 1996-1-1 für die maßgebenden Teilsicherheitsbeiwerte für das Material im Grenzzustand der Tragfähigkeit und in außergewöhnlichen Bemessungssituationen ergibt.

 

Teilsicherheitsfaktoren für das Material – ÖNORM B 1996-1-1
Tabelle 6-34: Teilsicherheitsfaktoren für das Material – ÖNORM B 1996-1-1

 

In Nachweisen für den Grenzzustand der Tragfähigkeit in der Erdbeben-Bemessungssituation ist der Teilsicherheitsfaktor γM mit 2/3 des Wertes der gewöhnlichen Bemessungssituation, nach Tabelle 6-33 jedoch nicht weniger als mit 1,50 anzusetzen.

Teilsicherheitsbeiwerte Einwirkung

Je nach der Wirkung der Einwirkung in „ungünstig“ oder „günstig“ werden dabei unterschiedliche Teilsicherheitsbeiwerte wirksam. Erddrücke sind im Allgemeinen hinsichtlich der Festlegung der Teilsicherheitsbeiwerte als ständige Einwirkungen zu betrachten.

 

Teilsicherheitsbeiwerte für die Einwirkungen – ÖNORM EN 1990
Tabelle 6-35: Teilsicherheitsbeiwerte für die Einwirkungen – ÖNORM EN 1990

 

Einwirkungskombinationen

Für jeden kritischen Lastfall sind die Bemessungswerte der Auswirkungen der Kombination der Einwirkungen zu bestimmen, die gemäß den in ÖNORM EN 1990 enthaltenen Regeln als gleichzeitig auftretend angenommen werden. Jede Einwirkungskombination sollte dabei eine dominierende Einwirkung (Leiteinwirkung) oder eine außergewöhnliche Einwirkung ausweisen.

 

Kombinationsbeiwerte  - ÖNORM EN 1990
Tabelle 6-36: Kombinationsbeiwerte ψ - ÖNORM EN 1990

 

Ständige oder vorübergehende Bemessungssituationen (Grundkombinationen)

Die Grundkombinationen sollten aus dem Bemessungswert der dominierenden veränderlichen Einwirkung (Leiteinwirkung) und den Bemessungswerten der Kombinationswerte der begleitenden veränderlichen Einwirkungen (Begleiteinwirkungen) ermittelt werden.

 

(6-16)
Formel (6-16)

 

Außergewöhnliche Bemessungssituationen

Die Einwirkungskombinationen für außergewöhnliche Bemessungssituationen sollten entweder explizit eine außergewöhnliche Einwirkung A (z. B. Brandbelastung oder Anprall) enthalten oder eine Situation nach dem außergewöhnlichen Ereignis erfassen (A = 0). Die Wahl zwischen ψ1,1 oder ψ2,1 hängt von der maßgebenden außergewöhnlichen Bemessungssituation ab (Anprall, Brandbelastung oder Überleben nach einem außergewöhnlichen Ereignis).

 

(6-17)
Formel (6-17)

 

Bemessungssituationen bei Erdbebeneinwirkungen

Zur Bestimmung der Auswirkung der Einwirkungen bei Erdbeben wird üblicherweise die quasiständige Einwirkungskombination unter Verwendung des Kombinationsbeiwertes ψ2 für die veränderlichen Einwirkungen angesetzt.

 

(6-18)
Formel (6-18)

 

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